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   BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15   

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https://dejure.org/2015,11522
BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessungsentscheidung nach Aufhebung zu Gunsten des Angeklagten (gleiches Strafmaß trotz milderen Strafrahmens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 354 Abs 2 StPO
    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • IWW

    §§ 176, 176a StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 176a StGB, § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entnahme eines milderen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StGB § 176a
    Entnahme eines milderen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Milderer Tatbestand - gleich Strafe, oder: Auch im zweiten Durchgang passt es nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Milderer Tatbestand - gleiche Strafe

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Strafzumessungsbegründung bei Verurteilung zu einer gleich hohen Strafe wegen eines geringeren Vorwurfs nach vorausgegangener Urteilsaufhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein copy and paste in (Straf-)Urteilsbegründungen nach Aufhebung durch die Rechtsmittelinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 207
  • StV 2015, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15
    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759 mwN).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 189/14

    Milderes Gesetz beim sexuellen Missbrauch von Kindern im Zeitraum vor dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen in den "Fällen 1 bis 6 der Anklageschrift" sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben, weil das Landgericht die Strafen für diese, nicht ausschließbar vor dem 1. April 2004 begangenen Taten nicht den (milderen) Strafrahmen der §§ 176, 176a StGB aF entnommen hatte (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 189/14, juris).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch eines Kindes nach

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben und vermag der neue Tatrichter Feststellungen nicht zu treffen, die im ersten Rechtszug als bestimmende Zumessungstatsachen strafschärfend herangezogen worden waren, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf zu erfahren, warum er trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207 jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe

    Jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20, juris Rn. 6; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 Rn. 4; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207; vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, NStZ-RR 2013, 113 mwN; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NJW 1983, 54).
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